Unsere Leistungen:
- Unterstützung bei der Ermittlung der Wassergefährdungsklassen bei Reinstoffen oder Gemischen
- Anlagenermittlung und -einstufung und -abgrenzung
- Erstellen der Anlagendokumentation
- Erstellen der erforderlichen Anzeigen gem. § 40 AwSV, Unterstützung bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen gem. § 21 AwSV oberirdische Rohrleitungen
- Erstellen von Gutachten mit Nachweis der Einhaltung der Gewässerschutzanforderungen gem. § 41 Abs. 2 Nr. 2
- Unterstützung bei der Durchführung bei Anträgen zu Eignungsfeststellungen
- Bewertung der Sicherheitsvorkehrungen
- Maßnahmenkatalog für Sanierungen
- Behördenkontakte
- Erstellen von Betriebsanweisungen und Merkblättern
Prüfung von Anlagen nach Anlage 5 bzw. Anlage 6 AwSV:
- vor Inbetriebnahme und nach Änderungen
- wiederkehrend alle 5 Jahre bzw. 2,5 Jahre bzw. alle 10 Jahre bei Abfüll- und Umschlaganlagen der Gefährdungsstufe B
- vor Wiederinbetriebnahme
- bei Stilllegung
Prüfen von:
- Heizölverbraucheranlagen
- sonstige Lageranlagen
- Abfüllanlagen
- Umschlaganlagen
- Rohrleitungsanlagen
- Tankstellen (Lager- und Abfüllanlagen)
- HBV-Anlagen u.a.
- Biogasanlagen und JGS-Anlagen
- Geothermische Anlagen
- Kälte- & Niedertemperaturnetze (Wasser-Frostschutzmittel)
- Galvanikanlagen
- Metallreinigungsanlagen
- Abscheideranlagen (auch Sach- und Fachkundeprüfungen nach EN 858 und DIN 1999-100/-101)