Perakus
Technische Sachverständigen-Organisation e.V.
Geschäftsstelle Rottenburg
Siebenlindenstr. 37
72108 Rottenburg
Tel.: 07472 / 9869-60
Technische Sachverständigen - Organisation e.V.
Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) stellt umfangreiche formelle und materielle Anforderungen zum Gewässerschutz. Dazu zählen:
- Heizölverbraucheranlagen
- sonstige Lageranlagen (z.B. Chemikalienlager, Abfallanlagen, Tankanlagen)
- Abfüllanlagen (z.B. Abfüllbereiche an Tankanlagen)
- Umschlaganlagen (z.B. Spedition)
- Rohrleitungsanlagen
- Tankstellen (Lager- und Abfüllanlagen)
- HBV-Anlagen (z.B. Biogasanlagen, Erdwärmesondenanlagen, Galvanikanlagen, Metallreinigungsanlagen)
- Abscheideranlagen
Die AwSV fordert:
Der Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen muss durch Sachverständige nach § 53 AwSV wiederkehrend überprüfen lassen:
- Grundsätzlich alle unterirdischen Anlagen
- Wiederkehrend alle oberirdischen Anlagen der Gefährdungsstufe C und D sowie in Wasserschutzgebieten auch der Stufe B
- Anlagen, für die eine regelmäßige Prüfung im Rahmen einer Bauartzulassung oder Eignungsfeststellung erforderlich ist:
- Erstmalig alle oberirdischen Anlagen der Gefährdungsstufe B
- Erstmalig und wiederkehrend Abfüll- und Umschlaganlagen sowie Anlagen zum Laden und Löschen von Schiffen der Gefährdungsstufen B, C und D
- Biogasanlagen einmalig über 100 m³ und wiederkehrend alle 5 Jahre über 1000 m³
- Überprüfung von JGS-Anlagen